Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0131

2012/07/0131Verwaltungsgerichtshof25.07.2013

Regest

Sachverständigengutachten Gutachten neues Wiederaufnahme Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.07.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2012070131.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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