2012/07/0131•Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0131
2012/07/0131Verwaltungsgerichtshof25.07.2013
Sachverständigengutachten Gutachten neues Wiederaufnahme Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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