Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0118

2012/07/0118Verwaltungsgerichtshof29.07.2015

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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