Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0108

2012/07/0108Verwaltungsgerichtshof28.05.2015

Regest

Formerfordernisse Verbesserungsauftrag Bejahung Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Formgebrechen behebbare Beilagen Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.