Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0055

2012/07/0055Verwaltungsgerichtshof24.10.2013

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2013

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit diese nicht bereits mit dem hg. Erkenntnis vom 15. März 2012, Zl. 2011/06/0195, erledigt wurde, als unbegründet abgewiesen.

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