projekte
2012/07/0022•Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0022
2012/07/0022Verwaltungsgerichtshof29.10.2015
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die erst- und zweitbeschwerdeführenden Parteien (Zl. 2012/07/0022) sowie der Drittbeschwerdeführer (Zl. 2011/07/0024) haben dem Bund jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 581,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.