Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0213

2012/06/0213Verwaltungsgerichtshof21.03.2014

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0213

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.2014

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihrer Inhalte aufgehoben.

Das Land Kärnten hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 4.019,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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