2012/06/0211•Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0211
2012/06/0211Verwaltungsgerichtshof07.11.2013
Baubewilligung BauRallg6
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.