2012/06/0190•Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0190
2012/06/0190Verwaltungsgerichtshof07.11.2013
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antrag der belangten Behörde auf Kostenersatz wird abgewiesen.
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