Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0190

2012/06/0190Verwaltungsgerichtshof07.11.2013

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antrag der belangten Behörde auf Kostenersatz wird abgewiesen.

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