2012/06/0154•Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0154
2012/06/0154Verwaltungsgerichtshof17.12.2014
Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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