Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0149

2012/06/0149Verwaltungsgerichtshof27.08.2013

Regest

Bauverfahren vor dem VwGH (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) VwGH Beschwerde BauRallg11/3 Behörden Vorstellung BauRallg2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.08.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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