Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0097

2012/06/0097Verwaltungsgerichtshof30.06.2015

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5 Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Belichtung Belüftung BauRallg5/1/3 Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör Sachverständigengutachten Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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