2012/06/0097•Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0097
2012/06/0097Verwaltungsgerichtshof30.06.2015
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5 Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Belichtung Belüftung BauRallg5/1/3 Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör Sachverständigengutachten Baurecht Nachbar
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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