Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0039

2012/06/0039Verwaltungsgerichtshof07.08.2013

Regest

Straßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen Straßenverkehr

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.08.2013

Spruch

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck hat der Erst- und Zweitbeschwerdeführerin jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 und der Dritt- und Viertbeschwerdeführerin insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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