Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0011

2012/06/0011Verwaltungsgerichtshof21.03.2014

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen

Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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