2012/06/0011•Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0011
2012/06/0011Verwaltungsgerichtshof21.03.2014
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen
Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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