Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0008

2012/06/0008Verwaltungsgerichtshof21.03.2014

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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