2012/05/0212•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0212
2012/05/0212Verwaltungsgerichtshof27.09.2013
Sachverhaltsermittlung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Begründung Begründungsmangel Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.