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2012/05/0198•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0198
2012/05/0198Verwaltungsgerichtshof29.09.2015
Baubewilligung BauRallg6
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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