Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0186

2012/05/0186Verwaltungsgerichtshof18.11.2014

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 610,60 (je zu gleichen Teilen) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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