2012/05/0183•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0183
2012/05/0183Verwaltungsgerichtshof27.08.2014
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Sachverständiger Aufgaben
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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