Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0164

2012/05/0164Verwaltungsgerichtshof15.05.2014

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0164

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.211,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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