Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0162

2012/05/0162Verwaltungsgerichtshof10.12.2013

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Privatrechte der Nachbarn BauRallg5/1/8 Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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