2012/05/0162•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0162
2012/05/0162Verwaltungsgerichtshof10.12.2013
Planung Widmung BauRallg3 Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Privatrechte der Nachbarn BauRallg5/1/8 Baurecht Nachbar
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.