2012/05/0155•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0155
2012/05/0155Verwaltungsgerichtshof29.09.2015
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen
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