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2012/05/0118•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0118
2012/05/0118Verwaltungsgerichtshof29.09.2015
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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