Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0118

2012/05/0118Verwaltungsgerichtshof29.09.2015

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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