2012/05/0112•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0112
2012/05/0112Verwaltungsgerichtshof08.04.2014
Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen 2 Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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