Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0112

2012/05/0112Verwaltungsgerichtshof08.04.2014

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen 2 Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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