2012/05/0098•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0098
2012/05/0098Verwaltungsgerichtshof15.05.2014
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Verfahrensbestimmungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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