Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0089

2012/05/0089Verwaltungsgerichtshof15.05.2014

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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