2012/05/0087•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0087
2012/05/0087Verwaltungsgerichtshof15.05.2014
Baubewilligung BauRallg6
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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