Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0086

2012/05/0086Verwaltungsgerichtshof05.03.2014

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Gutachten Ergänzung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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