Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0045

2012/05/0045Verwaltungsgerichtshof30.01.2014

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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