2012/05/0045•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0045
2012/05/0045Verwaltungsgerichtshof30.01.2014
Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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