2012/04/0155•Verwaltungsgerichtshof 2012/04/0155
2012/04/0155Verwaltungsgerichtshof23.05.2014
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Inhaber
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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