2012/04/0124•Verwaltungsgerichtshof 2012/04/0124
2012/04/0124Verwaltungsgerichtshof21.01.2014
Begründung Begründungsmangel
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Wien hat der Beschwerdeführerin jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40, sohin insgesamt in der Höhe von EUR 2.652,80, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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