2012/04/0086•Verwaltungsgerichtshof 2012/04/0086
2012/04/0086Verwaltungsgerichtshof16.10.2013
Verbesserungsauftrag Ausschluß Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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