Verwaltungsgerichtshof 2012/04/0086

2012/04/0086Verwaltungsgerichtshof16.10.2013

Regest

Verbesserungsauftrag Ausschluß Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/04/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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