2012/04/0011•Verwaltungsgerichtshof 2012/04/0011
2012/04/0011Verwaltungsgerichtshof22.07.2014
Das Beschwerdeverfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über das Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. März 2014, hg. Zl. EU 2014/0002-1 (2011/04/0121), als Rechtssache des EuGH protokolliert zu C-166/14, ausgesetzt.
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