Verwaltungsgerichtshof 2012/03/0178

2012/03/0178Verwaltungsgerichtshof21.10.2014

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen Lifte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/03/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.2014

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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