Verwaltungsgerichtshof 2012/03/0176

2012/03/0176Verwaltungsgerichtshof23.08.2013

Regest

freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/03/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.08.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Steirischen Landesjägerschaft Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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