2012/03/0108•Verwaltungsgerichtshof 2012/03/0108
2012/03/0108Verwaltungsgerichtshof18.02.2015
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 5.305,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.