2012/03/0083•Verwaltungsgerichtshof 2012/03/0083
2012/03/0083Verwaltungsgerichtshof23.10.2013
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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