Verwaltungsgerichtshof 2012/03/0074

2012/03/0074Verwaltungsgerichtshof05.05.2014

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/03/0074

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.05.2014

Spruch

I. Bezüglich der Spruchpunkte 1 bis 35 des angefochtenen Bescheides wird die Beschwerde zurückgewiesen.

II. Im Übrigen wird die Beschwerde als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

III. Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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