Verwaltungsgerichtshof 2012/03/0066

2012/03/0066Verwaltungsgerichtshof23.10.2013

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/03/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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