2012/02/0237•Verwaltungsgerichtshof 2012/02/0237
2012/02/0237Verwaltungsgerichtshof17.11.2014
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Besondere Rechtsgebiete Meldepflicht
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.652,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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