2012/02/0102•Verwaltungsgerichtshof 2012/02/0102
2012/02/0102Verwaltungsgerichtshof10.12.2014
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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