Verwaltungsgerichtshof 2012/02/0044

2012/02/0044Verwaltungsgerichtshof11.09.2013

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/02/0044

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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