Verwaltungsgerichtshof 2012/02/0021

2012/02/0021Verwaltungsgerichtshof11.09.2013

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/02/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er sich auf die Übertretung der StVO 1960 bezieht, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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