2012/02/0015•Verwaltungsgerichtshof 2012/02/0015
2012/02/0015Verwaltungsgerichtshof11.09.2013
Alkotest Voraussetzung Alkotest Verweigerung Alkotest Wahlrecht Alkotest Zeitpunkt Ort Alkotest Straßenaufsichtsorgan
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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