Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0672

2011/23/0672Verwaltungsgerichtshof17.09.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete Instanzenzug Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3 sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0672

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011230672.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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