2011/23/0672•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0672
2011/23/0672Verwaltungsgerichtshof17.09.2012
Besondere Rechtsgebiete Instanzenzug Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3 sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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