Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0667

2011/23/0667Verwaltungsgerichtshof29.03.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0667

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011230667.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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