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2011/23/0616•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0616
2011/23/0616Verwaltungsgerichtshof13.09.2012
Besondere Rechtsgebiete
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.
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