Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0468

2011/23/0468Verwaltungsgerichtshof20.12.2011

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0468

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2011230468.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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