Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0453

2011/23/0453Verwaltungsgerichtshof22.11.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0453

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011230453.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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