Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0441

2011/23/0441Verwaltungsgerichtshof18.10.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete Ende Vertretungsbefugnis Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0441

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011230441.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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