Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0440

2011/23/0440Verwaltungsgerichtshof17.09.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0440

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011230440.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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